Verkehrsunfallrecht

Nach einem Verkehrsunfall prüfen wir das Verschulden und machen Schadensersatz sowie Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner und den Versicherungen entsprechend der Haftung geltend bzw. wehren unberechtigte Forderungen ab. Die Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Schwarz den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.

Zu den Schadensersatzansprüchen gehören neben den eigentlichen Fahrzeugschäden (Blechschäden) zum Beispiel auch Wertminderung, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Ansprüche wegen Beschädigung anderer im Fahrzeug befindlicher Gegenstände.

Gerade hinsichtlich Wertminderung, Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung ist die Rechtsprechung uneinheitlich und kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit den Versicherern.

Aber auch bei solchen Schadensersatzpositionen, hinsichtlich derer es eine gefestigte und überwiegend einheitliche Rechtsprechung gibt, versuchen die Versicherer immer wieder durch ungerechtfertigte Kürzungen Geld zu sparen und dem Geschädigten zustehende Schadensersatzansprüche vorzuenthalten. Dauerstreitthema mit den Versicherern sind insbesondere die im Sachverständigengutachten in Ansatz gebrachten Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilaufschläge (sog. UPE-Aufschläge) und Verbringungskosten.

Wegen der oft hohen Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten versuchen die Versicherer immer wieder, auf deutlich günstigere Werkstätten zu verweisen. Bei unkritischer Annahme dieser Verweisungen können den Geschädigten aber erhebliche Nachteile unter anderem mit Blick auf abgeschlossene / eingeräumte Garantien resultieren. So setzen Garantiebestimmungen oftmals voraus, dass Reparaturen zwingend in bestimmten, meist markengebundenen Fachwerkstätten, durchzuführen sind.

Deshalb sollte nach Verkehrsunfällen immer, auch bei noch so eindeutigem Verschulden, ein Anwalt zurate gezogen werden. Ohne dies können zum Teil hoher Verluste bei der Schadenregulierung drohen.

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