Fragen und Antworten zum Familienrecht
Muss ich beim Ehescheidungsverfahren unbedingt einen Rechtsanwalt nehmen?
BDer Scheidungsantrag muss beim Familiengericht durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Sie können den Scheidungsantrag also nicht selbst beim Gericht einreichen.
Müssen bei einem Ehescheidungsverfahren beide Ehepartner anwaltlich vertreten sein?
eNormalerweise sind bei einem Ehescheidungsverfahren beide Ehepartner anwaltlich vertreten. Ausnahmsweise ist ein Ehescheidungsverfahren mit einem Rechtsanwalt möglich, nämlich dann, wenn bereits im Vorfeld alle mit der Ehescheidung im Zusammenhang stehenden Fragen (z. B. Festlegung von Kindesunterhalt, Aufteilung von Vermögen, Sorgerecht für Kinder) geklärt sind. Es ist in einem solchen Falle möglich, dass nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Der anwaltlich vertretene Partner reicht dann den Scheidungsantrag ein. Der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner stimmt der Ehescheidung dann zu, eigene Anträge kann der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner aber nicht stellen. Da der Rechtsanwalt ein Interessenvertreter ist, ist es entgegen der weit verbreiteten Ansicht nicht möglich, dass beide Partner vom gleichen Anwalt vertreten werden. Wenn eine Ehescheidung mit einem Rechtsanwalt erfolgt, dann ist der Antragsteller anwaltlich vertreten und der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten. Der Antragsgegner sollte sich stets darüber bewusst sein, dass ein ungleiches Kräfteverhältnis vorliegt, wenn der andere Ehepartner anwaltlich vertreten ist und er selbst nicht. Ein Ehescheidungsverfahren mit einem Rechtsanwalt durchzuführen, birgt also für den Antragsgegner gewisse Risiken und sollte nur auf „einfache“ Ehescheidungen beschränkt sein, bei denen sich die Ehepartner über Scheidungsfolgen ohnehin schon vollständig und einvernehmlich verständigt haben.
Muss ich im Scheidungsverfahren eigentlich unbedingt beim Gericht erscheinen?
iIm Scheidungsverfahren sollen die Ehepartner zur Zerrüttung der Ehe angehört werden. Die meisten Gerichte ordnen das persönliche Erscheinen der Ehepartner an, so dass Sie beim Gericht erscheinen müssen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden. Alles geht eben doch noch nicht online.
Muss ich im Scheidungsverfahren eigentlich unbedingt persönlich zu einem Rechtsanwalt gehen?
sManche Rechtsanwaltskanzleien bestehen darauf, dass der Mandant persönlich im Büro erscheint. Bei uns können Sie die nötigen Informationen auch online einreichen oder telefonisch mitteilen. Ganz ohne Papier geht es jedoch in keinem Falle. Stets benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Ein entsprechendes Formular stellen wir zum Download zur Verfügung.