Die gesetzliche Erbfolge ist in vielen Fällen unzweckmäßig und nicht gewünscht. Wir beraten Sie über die vielfältigen Alternativen, zu Lebzeiten die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag zu gestalten.
Nach dem Tod eines Angehörigen beraten wir Sie über Ihre Ansprüche als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter und machen diese außergerichtlich oder gerichtlich geltend. Zudem vertreten wir Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.
Die Durchsetzung einer vollständigen und richtigen Auskunftserteilung gegenüber Erben bzw. Erbschaftsbesitzern ist beispielsweise Voraussetzung dafür, um Gegenstände und Werte des Nachlasses für die Erbauseinandersetzung vollständig zu ermitteln, sowie etwaige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche bewerten zu können.