Unsere Tätigkeit im Strafrecht umfasst sowohl die Verteidigung des Beschuldigten als auch die Vertretung von Geschädigten (z.B. als Nebenkläger oder Privatkläger). Rechtsanwalt Thomas Weichelt ist Fachanwalt für Strafrecht.
Wenn die Staatsanwaltschaft jemandem eine Straftat vorwirft, ist es wichtig, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, möglichst vor der ersten Vernehmung durch die Polizei. Wenn der Beschuldigte erst dann einen Rechtsanwalt aufsucht, wenn das Gericht eine Verhandlung anberaumt, ist es oftmals für eine optimale Verteidigung schon zu spät. Wenden Sie sich mit strafrechtlichen Problemen vorrangig an Rechtsanwalt Weichelt.
Haben die Ermittlungen scheinbar einen entsprechenden Tatverdacht ergeben, werden die Erfolgsaussichten und die Taktik einer Verteidigung frühzeitig geprüft, um so die Chancen eines Freispruchs, die Höhe einer Geldstrafe oder die Möglichkeit einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe feststellen zu können.
Eine Verteidigung wegen vorgeworfener Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderer Verkehrsverstöße umfasst neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Messverfahren und sonstiger polizeilicher Feststellungen auch die Abwehr von Fahrverboten bzw. die Unterstützung bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.