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Online-Scheidung

Bei uns können Sie die nötigen Informationen für eine Scheidung auch online einreichen oder telefonisch mitteilen. Stets benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Ein entsprechendes Formular stellen wir zum Download zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Weichelt. Er ist Fachanwalt für Familienrecht.


Für wen ist die Online-Scheidung empfehlenswert und wer sollte lieber persönlich der Rechtsanwalt aufsuchen?

Das online-Verfahren ist vor allem für einverständliche Ehescheidungen geeignet, bei denen es zwischen den Ehepartnern keine Streitigkeiten gibt und es eigentlich nur um die Formalie der Ehescheidung geht. Weniger empfehlenswert ist der Onlinekontakt, wenn viele mit der Ehescheidung im Zusammenhang stehende Fragen noch nicht geklärt sind. Wenn Sie sich beispielsweise über Unterhaltszahlungen, über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimungsrecht für die Kinder nicht einig sind, ist der persönliche Kontakt zu Anwalt eher zu empfehlen. Da auch bei einem anfänglich einfach gelagerten Sachverhalt im Laufe des Scheidungsverfahrens Streitigkeiten auftreten können, ist es ratsam, den mit der Ehescheidung beauftragten Rechtsanwalt in einem erreichbaren Umkreis zu haben. Sollten sich entgegen der anfänglichen Erwartung Probleme oder Streitigkeiten ergeben, kann dann der Rechtsanwalt immer noch persönlich aufgesucht werden. Wir empfehlen unsere Kanzlei vorwiegend den scheidungswilligen Ehepartnern in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In diesen Bundesländern sind wir bemüht, auch die vor dem Familiengericht anstehenden Termine selbst wahrzunehmen.


Welchen Vorteil hat eigentlich die Online-Scheidung?

BEin unübersehbarer Vorteil ist, dass Sie zeitlich flexibel sind und sich nicht an Büro- oder Geschäftszeiten des Anwalts halten müssen. Sie können den Scheidungsauftrag zu jeder Tages- oder Nachtzeit erteilen. Zeitraubende Besuche beim Anwalt entfallen.


Worin unterscheidet sich der Online-Auftrag eigentlich vom herkömmlichen Scheidungsverfahren?

eDas gerichtliche Scheidungsverfahren ist unabhängig von der Art der Beauftragung des Rechtsanwalts. Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird durch einen schriftlichen Antrag des Rechtsanwalts beim Gericht eingeleitet. Der Unterschied besteht lediglich in der Art der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt. Sämtliche für die Ehescheidung relevanten Daten werden online oder per Telefon vom Mandanten an den Rechtsanwalt übermittelt. Ganz ohne Papier geht es jedoch nicht. Der mit dem Scheidungsverfahren beauftragte Rechtsanwalt benötigt eine schriftliche Vollmacht. Diese stellen wir zum Download zur Verfügung.


Online-Scheidungsformular