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Familienrecht

Das Familienrecht beinhaltet nicht nur Scheidung und Unterhaltsansprüche, sondern u. a. auch die Umgangs- und Sorgerechte für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung/Anfechtung der Vaterschaft.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Weichelt. Er ist Fachanwalt für Familienrecht.


Fragen und Antworten zum Familienrecht


Muss ich beim Ehescheidungsverfahren unbedingt einen Rechtsanwalt nehmen?

BDer Scheidungsantrag muss beim Familiengericht durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Sie können den Scheidungsantrag also nicht selbst beim Gericht einreichen.


Müssen bei einem Ehescheidungsverfahren beide Ehepartner anwaltlich vertreten sein?

eNormalerweise sind bei einem Ehescheidungsverfahren beide Ehepartner anwaltlich vertreten. Ausnahmsweise ist ein Ehescheidungsverfahren mit einem Rechtsanwalt möglich, nämlich dann, wenn bereits im Vorfeld alle mit der Ehescheidung im Zusammenhang stehenden Fragen (z. B. Festlegung von Kindesunterhalt, Aufteilung von Vermögen, Sorgerecht für Kinder) geklärt sind. Es ist in einem solchen Falle möglich, dass nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Der anwaltlich vertretene Partner reicht dann den Scheidungsantrag ein. Der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner stimmt der Ehescheidung dann zu, eigene Anträge kann der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner aber nicht stellen. Da der Rechtsanwalt ein Interessenvertreter ist, ist es entgegen der weit verbreiteten Ansicht nicht möglich, dass beide Partner vom gleichen Anwalt vertreten werden. Wenn eine Ehescheidung mit einem Rechtsanwalt erfolgt, dann ist der Antragsteller anwaltlich vertreten und der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten. Der Antragsgegner sollte sich stets darüber bewusst sein, dass ein ungleiches Kräfteverhältnis vorliegt, wenn der andere Ehepartner anwaltlich vertreten ist und er selbst nicht. Ein Ehescheidungsverfahren mit einem Rechtsanwalt durchzuführen, birgt also für den Antragsgegner gewisse Risiken und sollte nur auf „einfache“ Ehescheidungen beschränkt sein, bei denen sich die Ehepartner über Scheidungsfolgen ohnehin schon vollständig und einvernehmlich verständigt haben.


Muss ich im Scheidungsverfahren eigentlich unbedingt beim Gericht erscheinen?

iIm Scheidungsverfahren sollen die Ehepartner zur Zerrüttung der Ehe angehört werden. Die meisten Gerichte ordnen das persönliche Erscheinen der Ehepartner an, so dass Sie beim Gericht erscheinen müssen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden. Alles geht eben doch noch nicht online.


Muss ich im Scheidungsverfahren eigentlich unbedingt persönlich zu einem Rechtsanwalt gehen?

sManche Rechtsanwaltskanzleien bestehen darauf, dass der Mandant persönlich im Büro erscheint. Bei uns können Sie die nötigen Informationen auch online einreichen oder telefonisch mitteilen. Ganz ohne Papier geht es jedoch in keinem Falle. Stets benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Ein entsprechendes Formular stellen wir zum Download zur Verfügung.

Welche Kosten entstehen bei einem Scheidungsverfahren?

pDie Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich zusammen aus Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich geregelt und daher grundsätzlich nicht verhandelbar. Nach § 49 b der Bundesrechtsanwaltsordnung und § 21 der Berufsordnung der Rechtsanwälte darf eine geringere als die gesetzliche Gebühr grundsätzlich nicht vereinbart werden. Wenn eine höhere als die gesetzliche Gebühr gefordert werden soll, muss dies vorher und schriftliche vereinbart werden. Die Höhe der Anwaltskosten und Gerichtsgebühren ist abhängig vom sogenannten Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ermittelt sich in der Regel aus dem dreimonatigem Nettoeinkommen beider Ehepartner. Gern informieren wir Sie bereits vor einer Beauftragung über die voraussichtlichen Kosten. Bei geringen Einkommensverhältnissen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Einen entsprechendes Formular stellen wir zum Download zur Verfügung.


Welche Unterlagen oder Dokumente benötige ich?

iZunächst benötigen wir eine Vollmacht. Diese können Sie sich hier herunterladen, unterzeichnen und dann an den Rechtsanwalt senden. Weiterhin wird ein Heiratsurkunde und für den Fall, dass sie Kinder haben, die Geburtsurkunden der Kinder benötigt. Falls Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, muss auch dieser eingereicht werden. Die Unterlagen können Sie uns per Post zusenden oder eingescannt per E-Mail an weichelt@msw-anwalt.de im Dateiformat pdf, gif, pcx, jpg schicken.