Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht wird unterteilt in das Kollektivarbeitsrecht (z.B. Recht zum Streik, Aussperrung) und Individualarbeitsrecht (z.B. Rechte des einzelnen Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag). Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer im gesamten Spektrum des Kollektivarbeitsrechts und Individualarbeitsrechts.
Zu unserem Angebot zählt insbesondere
- Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen aller Art
- Einfordern ausstehender Lohn- oder Gehaltszahlungen
Zu einer erfolgreichen Vertretung bei Kündigungsschutzklagen gehört auch eine dem Mandanteninteresse folgende Verhandlung über mögliche Abfindungen, die sich aus der Kündigung und den Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses ergeben.