Mo-Do 8-12 Uhr & 13-16 Uhr; Fr 8-13 Uhr

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht wird unterteilt in das Kollektivarbeitsrecht (z.B. Recht zum Streik, Aussperrung) und Individualarbeitsrecht (z.B. Rechte des einzelnen Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag). Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer im gesamten Spektrum des Kollektivarbeitsrechts und Individualarbeitsrechts.

Zu unserem Angebot zählt insbesondere

  • Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen aller Art
  • Einfordern ausstehender Lohn- oder Gehaltszahlungen

Zu einer erfolgreichen Vertretung bei Kündigungsschutzklagen gehört auch eine dem Mandanteninteresse folgende Verhandlung über mögliche Abfindungen, die sich aus der Kündigung und den Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses ergeben.


Strafrecht

Unsere Tätigkeit im Strafrecht umfasst sowohl die Verteidigung des Beschuldigten als auch die Vertretung von Geschädigten (z.B. als Nebenkläger oder Privatkläger). Rechtsanwalt Thomas Weichelt ist Fachanwalt für Strafrecht.

Wenn die Staatsanwaltschaft jemandem eine Straftat vorwirft, ist es wichtig, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, möglichst vor der ersten Vernehmung durch die Polizei. Wenn der Beschuldigte erst dann einen Rechtsanwalt aufsucht, wenn das Gericht eine Verhandlung anberaumt, ist es oftmals für eine optimale Verteidigung schon zu spät. Wenden Sie sich mit strafrechtlichen Problemen vorrangig an Rechtsanwalt Weichelt.

Haben die Ermittlungen scheinbar einen entsprechenden Tatverdacht ergeben, werden die Erfolgsaussichten und die Taktik einer Verteidigung frühzeitig geprüft, um so die Chancen eines Freispruchs, die Höhe einer Geldstrafe oder die Möglichkeit einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe feststellen zu können.

Eine Verteidigung wegen vorgeworfener Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderer Verkehrsverstöße umfasst neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Messverfahren und sonstiger polizeilicher Feststellungen auch die Abwehr von Fahrverboten bzw. die Unterstützung bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.


Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge ist in vielen Fällen unzweckmäßig und nicht gewünscht. Wir beraten Sie über die vielfältigen Alternativen, zu Lebzeiten die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag zu gestalten.

Nach dem Tod eines Angehörigen beraten wir Sie über Ihre Ansprüche als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter und machen diese außergerichtlich oder gerichtlich geltend. Zudem vertreten wir Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.

Die Durchsetzung einer vollständigen und richtigen Auskunftserteilung gegenüber Erben bzw. Erbschaftsbesitzern ist beispielsweise Voraussetzung dafür, um Gegenstände und Werte des Nachlasses für die Erbauseinandersetzung vollständig zu ermitteln, sowie etwaige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche bewerten zu können.


Mietrecht

Wir beraten Mieter und Vermieter zu Fragen der Gewerberaum- und Wohnraummiete. Bereits im Vorfeld sind wir behilflich beim Erstellen von Mietverträgen. Während der Mietzeit beraten oder vertreten wir Sie bei Mängeln der Mietsache. Im Falle einer Kündigung des Mietvertrages prüfen wir die Wirksamkeit der Kündigung oder vertreten Sie in einem gerichtlichen Verfahren.

Treten nach dem Kauf Mängel am Grundstück oder Gebäude auf, prüfen wir Ihre Ansprüche bzw. unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Bei der Klärung von nachbarrechtlichen und baurechtlichen Fragen sowie Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit Grundstücksgrenzen zeigen wir Lösungswege und geben Unterstützung. Zu den Besonderheiten des Grundstücksrechts, wie z. B. Eigentum, Besitz, Hypothek, Grundschuld, Dienstbarkeit, Wohnrecht usw. beraten wir und unterstützen bei Verträgen, die z. B. Fragen des Familien- und Erbrechts mit regeln sollen.


Immobilienrecht

Unter Immobilienrecht werden alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Rechten an Immobilien bzw. Grundstücken zusammengefasst. Dazu gehören Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen, ebenso wie Erbbaurechtverträge. Häufige vertragliche Regelungen betreffen Hypotheken, Grundschulden Dienstbarkeiten, Nießbrauch sowie das Wohnrecht. Zum Immobilien- und Grundstückrecht gehört auch das Maklerrecht.


Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teil des sog. Öffentlichen Rechts. Hierzu zählen vor allem folgende Bereiche:

  • Abgaben-, Gebührenrecht
  • Beamtenrecht
  • Beitrags- und Erschließungsrecht
  • Gewerberecht
  • Immissionsschutzrechts
  • Kommunalrecht
  • Abfallrecht
  • Öffentliches Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Staatshaftungsrecht

Innerhalb unserer Kanzlei bearbeitet Rechtsanwalt Mattis verwaltungsrechtliche Streitigkeiten.


Erneuerbare Energien

Wir beraten und vertreten Betreiber von Windkraftanlagen und Solaranlagen in allen rechtlichen Fragen, die mit der Planung, Errichtung und dem Betreib der Windkraftanlagen oder Solaranlagen in Zusammenhang stehen.

Ohne Rechtsrat ist bereits der der Bauantrag bei StALU ein waghalsiges Vorhaben, erst recht gilt dies, wenn Widersprüche der Nachbarn gegen die Baugenehmigung zu befürchten sind.

Erfahrungen haben wir in folgenden Bereichen:

  • Bauantragstellung für WEA und Solaranlagen
  • Antrag auf sofortige Vollziehung der Baugenehmigung
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren bei Nachbarwiderspruch
  • Verhandlungen mit Nachbarn oder Grundeigentümern
  • Erstellung von Nutzungsverträgen zwischen Betreiber und Grundeigentümer für die Windenergieanlage
  • Wege- und Leitungsrechte
  • Verträge über die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung von Umspannwerken
  • Einspeiseverträge
  • Dienstbarkeiten
  • Kaufverträge für bereits fertig gestellte WEA oder für Projekte