Häufig gestellte Fragen


Wann kann die Ehescheidung eingereicht werden?

Grundsätzlich ist ein Trennungsjahr vorgesehen. Der Antrag wird aber oft schon nach ca. 10 Monaten eingereicht, da die Verfahrensdauer zu berücksichtigen ist. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann die Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.


Kann eine Trennung auch innerhalb einer Wohnung vollzogen werden?

Ja. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die in Trennung lebenden Ehegatten getrennt „vom Tisch und Bett“ leben. Eine gemeinsam geführte Haushaltskasse, gemeinsame Mahlzeiten, gemeinsame Haushaltsführung sind z.B. Hinweise für ein Zusammenleben der Partner.


Muss mein Ehepartner nach Trennung oder Scheidung Unterhalt an mich zahlen?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Unterhaltsverpflichtung hängt von der finanziellen Situation des Partners, Dauer der Ehe, Ihren Einkommensverhältnissen und vielen mehr ab.


Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt wird nach der Unterhaltstabelle des zuständigen Oberlandesgerichts bemessen. Die wohl bekannteste Tabelle ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. Dabei ist das Alter des Kindes und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen maßgebend. Hier wird ebenfalls des Selbstbehalt des zahlenden Elternteiles berücksichtigt.


In welcher Frist muss ich eine Kündigungsschutzklage beim Gericht einreichen?

Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen.


Wo kann ich meine Lohnrückstände geltend machen?

Derartige Klagen sind beim Arbeitsgericht zu erheben. Sie sollten sich mit der Verfolgung ihrer Ansprüche nicht all zu viel Zeit lassen, da es für manche Arbeitsverhältnisse Tarifverträge gibt, in denen sehr kurze Fristen für die Geltendmachung festgelegt sind.


Wonach richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren?

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert und der Art der Tätigkeit. Soll beispielsweise nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz vom Unfallverursacher in Höhe von 3.000,00 € gefordert werden, beträgt der Streitwert 3000,00 €. In Unterhaltsverfahren beträgt der Streitwert i.d.R. einen Jahresbetrag des geforderten Unterhalts (z.B. Sie begehren Kindesunterhalt in Höhe von 200,00 € je Monat; Streitwert 2.400,00 €). Bei Ehescheidungen wird der Streitwert auf das dreimonatige Nettoeinkommen beider Ehepartner festgelegt, ggf. zuzüglich Streitwert für Versorgungsausgleich, Sorgerecht etc. (z.B. Einkommen Ehemann 1.300,00 € netto, Ehefrau 1.500,00 € netto: Streitwert 8.400,00 €).

Die Art der Tätigkeit ist weiterhin für die Gebührenhöhe maßgebend. Beratungen sind preiswerte als außergerichtliche Vertretung. Die außergerichtliche Tätigkeit ist preiswerter als die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren.

In Straf- und Bußgeldverfahren gelten Gebührenrahmen.


Was ist Prozesskostenhilfe und wann kann ich sie bekommen?

Falls Sie mittellos sind, haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Zu Ihrer Vertretung im Prozess kann Ihnen vom Gericht ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. In diesem Falle erhält der Anwalt die Gebühren über das Gericht. Allerdings müssen Sie - auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt worden ist - Ihrem Gegner die ihm entstandenen Kosten erstatten, falls Sie den Prozess verlieren sollten. Den Antrag stellen wir für Sie. Sie müssen jedoch eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit beweiskräftigen Unterlagen in Kopie einreichen. Das Formular finden Sie auf unseren Seiten im Bereich Formulare.


Wer muss eigentlich in einem gerichtlichen Verfahren die Kosten tragen?

Grundsätzlich muss derjenige die Kosten tragen, der den Rechtsstreit verliert. Wenn Sie teilweisen verlieren müssen Sie die Kosten teilweise nach einer Quote tragen. Beispiel: Sie klagen 3.000,00 € ein. Das Gericht spricht Ihnen nur 2.000,00 € zu uns weist die Klage wegen der weiteren 1.000,00 € ab: Sie müssen 1/3 der Gesamtkosten und der Gegner 2/3 der Gesamtkosten tragen.

Eine Besonderheit gilt im Arbeitsrecht. Die eigenen Anwaltskosten sind nicht erstattungsfähig. Das bedeutet, auch wenn Sie gewinnen, müssen Sie die Anwaltskosten selbst tragen, wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sind oder Prozesskostenhilfe erhalten.


Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung auch dann, wenn ich wegen geringen Einkommens Prozesskostenhilfe erhalte?

Wir empfehlen trotzdem eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wenn Sie beispielsweise wider Erwarten den Rechtsstreit verlieren sollten, trägt eine Rechtsschutzversicherung sämtliche Verfahrenskosten. Über die Prozesskostenhilfe sind die gegnerischen Anwaltskosten nicht abgedeckt.

Zudem gibt es Bereiche (z.B. Bußgeldverfahren), für die es keine Prozesskostenhilfe gibt. Über Rechtsschutzversicherungen sind diese Bereiche aber üblicher Weise mit abgedeckt.

Lassen Sie sich zuvor jedoch ausführlich beraten, für welche Bereiche Sie sich versichern möchten und was abgedeckt werden kann.

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